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Videoproduktion & Postproduktion
Salzburg / vor Ort und remote

Rechtliches / 03

AGB

Für Aufträge von Unternehmen, Agenturen und anderen beruflich handelnden Auftraggebern in Videoproduktion und Postproduktion.

Inhalt

01Einführung

01/01Einführung

Stand: 14. August 2026. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Wird ein Auftrag überwiegend für private Zwecke erteilt, müssen vor Vertragsabschluss gesonderte Verbraucherinformationen und Vereinbarungen bereitgestellt werden.

01 / Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Videoproduktion, Editing, Color Grading, Finishing und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Julian Dokulil, JUMADO, Am Sonnenhang 44, 5161 Elixhausen, Österreich, und unternehmerisch handelnden Auftraggebern.

Ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige individuelle Vereinbarung geht diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform angenommen wurden.

Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt oder verlinkt wurden und ihre Geltung vereinbart wurde.

02 / Vertragsschluss

Art, Umfang, Honorar und Zeitplan der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, JUMADO den Auftrag bestätigt oder beide Seiten einvernehmlich mit der Leistung beginnen.

Sofern im Angebot keine andere Frist steht, bleibt es 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. E-Mail genügt als Textform.

03 / Leistungsumfang

Das Angebot legt insbesondere Leistungen, Ergebnisse, Formate, Termine, Korrekturschleifen und gegebenenfalls den Einsatz Dritter fest. JUMADO kann qualifizierte Mitarbeitende und Subunternehmer einsetzen und bleibt für die vereinbarte Leistung verantwortlich.

Innerhalb eines freigegebenen Briefings besteht gestalterischer Spielraum. Offene Projektdateien, Rohmaterial, Quelldateien, Powergrades und sonstige Arbeitsdateien gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

04 / Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Briefings, Inhalte, Zugänge, Freigaben und gebündeltes Feedback rechtzeitig bereit. Er benennt eine Person, die für Abstimmungen und Freigaben zuständig und dazu befugt ist.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Musik, Logos, Marken, Schriften, Produktangaben und sonstigen Inhalte verwendet werden dürfen und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Dasselbe gilt für erforderliche Zustimmungen von Personen und für Drehgenehmigungen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich von JUMADO übernommen wird.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende, verspätete oder nachträglich geänderte Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen und können gesondert verrechnet werden.

05 / Änderungen und Zusatzleistungen

Neue Ergebnisse, zusätzliche Versionen oder Formate, weitere Korrekturschleifen, Nachdrehs, Änderungen nach Freigaben und andere Arbeiten außerhalb des vereinbarten Umfangs sind Zusatzleistungen.

JUMADO informiert vor deren Ausführung über die absehbaren Auswirkungen auf Honorar und Zeitplan. Fehlt eine besondere Preisvereinbarung, wird der nach Art und Aufwand angemessene, branchenübliche Satz verrechnet.

06 / Honorar und Auslagen

Honorare, Zahlungsplan, Reisekosten, Spesen und Fremdkosten richten sich nach dem Angebot. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kostenschätzungen beruhen auf den bei ihrer Erstellung bekannten Annahmen.

Notwendige und vereinbarte Fremdkosten, insbesondere für Crew, Equipment, Musik, Lizenzen, Reisen oder Locations, werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind. Nicht stornierbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

07 / Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte, insbesondere §§ 456 und 458 UGB. Nach angemessener Ankündigung kann JUMADO weitere Leistungen und Lieferungen bis zur Zahlung aussetzen.

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung über.

08 / Lieferung, Prüfung und Termine

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich elektronisch in den vereinbarten Formaten. Der Auftraggeber prüft die Lieferung innerhalb von zehn Werktagen und beschreibt erkennbare Mängel konkret. Gesetzliche Rechte wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt. Wird eine konkrete Fassung veröffentlicht oder produktiv eingesetzt, gilt diese Fassung als freigegeben.

Termine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet wurden. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung, Änderungswünsche, höhere Gewalt oder nicht von JUMADO zu vertretende Leistungen Dritter verlängern den Zeitplan angemessen.

09 / Korrekturen und Freigaben

Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Fehlt eine Angabe, ist eine gebündelte Korrekturschleife innerhalb des freigegebenen Briefings enthalten. Feedback ist gesammelt über die vereinbarte Ansprechperson und innerhalb der vereinbarten Frist zu übermitteln.

Änderungen des Konzepts, des freigegebenen Briefings oder bereits bestätigter Entscheidungen sind keine Mängelbehebung, sondern Zusatzleistungen.

10 / Absage, Verschiebung und Beendigung

Wird ein Auftrag vom Auftraggeber abgesagt, sind bereits erbrachte Leistungen und verbindlich beauftragte oder nicht stornierbare Fremdkosten zu bezahlen. Für den noch offenen Teil des Honorars gilt § 1168 ABGB; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.

Reservierte Dreh- und Produktionstermine können nur nach Verfügbarkeit verschoben werden. Unvermeidbare Mehr- und Stornokosten trägt der Auftraggeber.

Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Soweit der Grund behebbar ist, ist davor eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen.

11 / Urheber- und Nutzungsrechte

Urheberrechte und sonstige nicht übertragbare Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber jene Nutzungsrechte, die im Angebot nach Zweck, Medien, Gebiet, Dauer und Exklusivität festgelegt sind.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber eine nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung in jenem Umfang, der für den erkennbaren Vertragszweck erforderlich ist. Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Nutzung für andere Kampagnen oder Zwecke sowie die Herausgabe von Rohmaterial oder offenen Projektdateien ist davon nicht umfasst.

Für Musik, Stockmaterial, Schriften und andere Inhalte Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen. Nutzungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer vorherigen Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.

Nach der ersten öffentlichen Veröffentlichung darf JUMADO das Projekt und angemessene Ausschnitte daraus als Arbeitsbeispiel auf der eigenen Website, in Präsentationen, bei Einreichungen und auf eigenen beruflichen Kanälen zeigen. Vereinbarte Geheimhaltung, Sperrfristen und berechtigte vertrauliche Interessen des Auftraggebers gehen vor.

12 / Projektdateien und Aufbewahrung

Der Auftraggeber ist nach der Lieferung für die Sicherung der Ergebnisse verantwortlich. JUMADO bewahrt Projekt- und Arbeitsdateien nach Projektabschluss grundsätzlich drei Monate auf, schuldet jedoch keine dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellbarkeit.

Nach Ablauf dieser Frist können Dateien gelöscht werden. Eine längere Archivierung oder spätere Wiederherstellung muss gesondert vereinbart werden und kann kostenpflichtig sein.

13 / Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Soweit eine Verbesserung möglich und zumutbar ist, erhält JUMADO zunächst Gelegenheit zur Verbesserung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder publizistischer Erfolg wird nicht geschuldet.

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, außer bei Personenschäden oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

14 / Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und kreative Informationen vertraulich. Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Subunternehmer und berufliche Berater ist zulässig, soweit diese die Informationen für das Projekt benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben möglich.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung. Soweit JUMADO im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.

15 / Höhere Gewalt

Keine Seite haftet für Verzögerungen, die durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis verursacht werden. Die betroffene Seite informiert die andere Seite so bald wie möglich. Fristen verlängern sich um die Dauer und die angemessenen Folgen des Ereignisses.

Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Seite den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden. Bereits erbrachte Leistungen und verbindlich entstandene Fremdkosten bleiben zu bezahlen.

16 / Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Elixhausen. Für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Bei deutschsprachigen Verträgen gilt die deutsche Fassung, bei englischsprachigen Verträgen die englische Fassung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung festgelegt ist.

Vollständige Anbieterinformationen stehen im Impressum. Fragen zu diesen AGB können an contact@jumado.at gerichtet werden.

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